Mittwoch, 8. Juli 2009 Verkehrssünden in Europa
Alkohol am Steuer oder zu schnelles Fahren - Verkehrssünden werden im Ausland zum Teil erheblich härter bestraft, als in Deutschland. Blieben die Verkehrssünden deutscher Urlauber im Ausland früher oft unbearbeitet, so kann heute kaum noch ein Autofahrer auf einen Freifahrtschein hoffen. Denn laut ARAG experten trat im März 2007 eine EU-Richtlinie in Kraft, die eine länderübergreifende Verfolgung ermöglicht.