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Mittwoch, 7. Oktober 2009 Opfer von Fahrerflucht - gute Chancen auf Schadenersatz

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Grosser Schrecken: Das Auto wurde beschädigt, der Täter ist weg. Hier hilft nur eine sofortige Anzeige bei der Polizei. Foto: Advocard/News-Reporter.NETGrosser Schrecken: Das Auto wurde beschädigt, der Täter ist weg. Hier hilft nur eine sofortige Anzeige bei der Polizei. Foto: Advocard/News-Reporter.NET

Der Albtraum eines jeden Autofahrers: Bei der Rückkehr zum Parkplatz hat der Wagen einen Kratzer oder eine Delle. Vom Täter fehlt jede Spur. Pech gehabt? Oder gibt es auch bei kleinen Kratzern Aussicht auf Schadenersatz? Grundsätzlich gilt: Zeigen Sie den Schaden auf jeden Fall unverzüglich an. Dann muss und wird die Polizei auch ermitteln - und das meist ziemlich erfolgreich.

 

Besonders wenn es Zeugen oder Spuren gibt, die Rückschlüsse auf Fahrzeugtyp, Baujahr oder Farbe zulassen, werden alle Halter eines solchen Fahrzeugs in der Gegend überprüft. Bei Übereinstimmung mit dem gesuchten Fahrzeug sind die am Unfallort sichergestellten Spuren eindeutige Beweise.

Fahrerflucht ist nämlich alles andere als ein Bagatellvergehen. Expertin Anja-Mareen Knoop von der Advocard Rechtsschutzversicherung: "Laut Paragraf 142 des Strafgesetzbuches handelt es sich bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort um eine Straftat. Die Konsequenzen können bis zu sieben Punkte in der Flensburger Verkehrszentraldatei und der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate sein. Darüber hinaus kann auch eine Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen oder 5000 Euro erhoben werden."

Wurde ein Auto auch nur berührt - egal ob es beschädigt ist oder nicht - darf sich der Fahrer immer erst nach einer angemessenen Wartezeit vom Unfallort entfernen. Was darunter zu verstehen ist, hängt von Umständen wie Schwere des Unfalles, Höhe des Schadens, Tageszeit, Witterung oder Verkehrsdichte ab. Bei alltäglichen Fällen reicht in der Regel eine 30-minütige Wartezeit aus. Doch Vorsicht: Selbst wenn Sie Ihre Personalien hinterlassen, handelt es sich immer noch um Fahrerflucht. Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie in jedem Fall die Polizei benachrichtigen, falls die Wartezeit erfolglos verstrichen ist. (News-Reporter.NET/as)

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