Über 50 Prozent der befragten deutschen Autofahrer fürchten sich vor einem Crash im Ausland. Angesichts der pro Jahr etwa 150.000 unverschuldet in einen Unfall geratenen Autofahrer keine unbegründete Angst. Im Ernstfall hilft dann der Zentralruf der Autoversicherer.
Gemäß einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle hat jeder Versicherer in Europa in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer beispielsweise in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 25026. Ist die ausländische Versicherung bekannt, wird der Kontakt zu dem dortigen Beauftragten hergestellt. Ist dies nicht der Fall, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.
Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 37.386 Anrufe beim Zentralruf der Autoversicherer ein. Die meisten der Anrufe kamen aus Italien (14 %), knapp dahinter mit etwa 5.000 Schadenmeldungen (13,3 %) lagen die Niederlande und Frankreich. Es folgten Polen (8,5 %), Österreich (7,5 %), Belgien (5,3 %) und Spanien (4,3 %).
Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, wo der Zentralruf für die Autoversicherer organisiert wird, rät: „Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei hilft der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet.“ Nachdem alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang erfasst sind, müssen die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht unterschreiben. Dabei hat die Unterschrift keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis.
Ein weiteres nützliches Dokument ist die „Grüne Karte“. Sie gilt als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Zwar ist sie in EU-Ländern nicht mehr vorgeschrieben, wird jedoch bei Fahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland verlangt. (auto-reporter.net/br)
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