Donnerstag, 29. Juli 2010 Warnweste – mehr als eine Vorschrift
Bei Autofahrten ins europäische Ausland hat immer auch eine Warnweste an Bord zu sein. Wer bei Panne oder Unfall das Auto verlassen muss, geht ein hohes Risiko ein, vom fließenden Verkehr erfasst zu werden, warnen Dekra-Unfallexperten. Deshalb sind Autofahrer in Frankreich, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien (über 3,5 t) und Tschechien verpflichtet, eine Warnweste ständig mitzuführen und bei Bedarf anzulegen. In anderen Ländern wiederum gibt es nur eine Tragepflicht bei Panne oder Unfall, so etwa in Belgien, Bulgarien, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Spanien. Teilweise ist für alle Insassen eine solche Weste vorgeschrieben. Die Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen; erkennbar an dem entsprechenden Label.