Freitag, 1. Oktober 2010 EU-weite Bussgeldvollstreckung
Ab Mitte November wird, mit einiger Verzögerung, die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft treten. Damit können Knöllchen aus allen übrigen 26 EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer dann im Ausland zum Beispiel zu schnell unterwegs ist, kommt bei Nichtzahlung der Strafe hierzulande nicht mehr folgenlos davon. Am Umsetzungsprozess war der Club aktiv beteiligt und wesentliche Forderungen des ADAC sind in die Regelung eingeflossen. Besonders die Weigerung Deutschlands, unverständliche fremdsprachige Bußgeldbescheide zu akzeptieren und ausländische Bußgelder, die aufgrund einer in Deutschland rechtlich unmöglichen Halterhaftung ergangen sind, zu vollstrecken, waren wichtige Ziele.