Platz 1 - Österreich: Von 35 bis zu 5.000 Euro zahlt, wer in Österreich im Winter mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen vier Rädern Winterpneus montiert sein. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Die Benutzung von Schneeketten ist aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Zur Strafspanne: 35 Euro kommen bei einfachen Verstößen ins österreichische Staatssäckel; bis zu 5.000 Euro können es bei schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit werden. Was sind in Österreich Winterreifen? Reifen mit M+S, M.S. oder M&S-Kennzeichnung. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt vier Millimeter.
Platz 2 - Frankreich: Wer zum Skifahren im Grand Massife unterwegs ist, trifft auf kurzfristig vorgeschriebene Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. Die situative Winterreifenpflicht in Frankreich wird mit dem Verkehrsschild "pneus neige" gekennzeichnet. Wird die Vorgabe auf solchen Strecken missachtet, fallen 90 Euro Bußgeld an. Für fehlende Schneeketten fallen 35 Euro an.
Platz 3 -Tschechien: Seit einigen Jahren besonders beliebt, weil preisgünstig, ist der Winterurlaub in Osteuropa. In Tschechien locken beispielsweise Angebote ab 100 Euro pro Woche und Nase inklusive Skipass. Genauso teuer kann's bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden: Wer zwischen dem 1. November und dem 31. März nach Pec oder Horni Marsov unterwegs ist, braucht auf Hauptverkehrswegen unbedingt Winterreifen. Auf Nebenstrecken ist die Winterausrüstungspflicht mit einem Verkehrsschild (Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Für die Pneus gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.
Platz 4 - Italien: Auch jenseits des Brenners besteht seit dieser Saison streckenweise Winterreifenpflicht - in der Provinz Mailand hat man sich für die Stichtagsregelung entschieden. Vom 15. November bis 31. März gilt: Unabhängig von den Straßenverhältnissen muss der Wagen auf Winterpneus rollen. Wer von Carabinieri, Polizia Stradale, Polizia di Stato und Co. auf Sommergummis erwischt wird, zahlt 78 Euro Bußgeld. Übrigens: Eine Stichtagsregelung gilt seit langem ebenfalls für das Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April. Vom Po bis zur Straße von Medina: Wie heftig das Wetter im Sommerreiseland Italien umschlagen kann, das zeigen die aktuellen Unwetter von der Toscana bis nach Sizilien.
Platz 5 - Schweiz: Winterurlaub in der Schweiz gilt als kostspielig - außer man wird ohne Winterausrüstung erwischt. Die Eidgenossen haben trotz alpiner Topografie keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterpneus wird jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen, denn wird vom Auto auf Sommerreifen der Verkehr behindert, können Bußgelder auferlegt werden. Kracht es, wird in der Regel eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt, übrigens demselben wie in Österreich. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro in die Kantonskasse.
Platz 6 - Deutschland: Brandneu und nach langem Hin und Her: Deutschland hat eine neue situative Winterreifenpflicht - ohne Interpretationsspielräume. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt: nicht ohne Winter- oder Ganzjahresreifen, gekennzeichnet mit den Aufschriften M+S, M.S. M&S oder Schneesymbol. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt wie bei Sommerreifen 1,6 Millimeter. TÜV SÜD-Experten raten jedoch, die Reifen bei einer Tiefe von vier Millimetern auszutauschen, weil gerade bei Winterpneus der Grip unter vier Millimetern bauartbedingt rapide abnimmt.
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