Informiert täglich was die Automobilbranche bewegt!

Service & Ratgeber: Reisen

Routenplaner

Donnerstag, 28. Oktober 2010 EU-weite Bussgeldvollstreckung

printBericht drucken

ADACADAC

Ab sofort können Knöllchen aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Ausland beispielsweise zu schnell unterwegs war, kann jetzt zu Hause zur Zahlung gezwungen werden.

 

Der ADAC hat zum neuen Vollstreckungsabkommen die wichtigsten Fragen für Autofahrer zusammengestellt:

Ab welchem Betrag wird vollstreckt?
Es werden Geldsanktionen einschließlich Verfahrenskosten ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt.

Werden auch Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte vollstreckt?
Nein. Die Vollstreckung umfasst nur Geldsanktionen. Im Ausland verhängte Führerscheinmaßnahmen gelten nur im Tatortland.

Wie läuft das Vollstreckungsverfahren ab?
Auf Ersuchen des EU-Mitgliedstaats, der ein dort nicht bezahltes Knöllchen in Deutschland vollstrecken will, prüft das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Zulässigkeit der Vollstreckung. Der Betroffene wird hierzu angehört und kann in der Anhörung oder im Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid darlegen, weshalb die Vollstreckung unzulässig ist. Ohne Einwände wird der Bescheid rechtskräftig und zur Zahlung fällig. Wird nicht freiwillig gezahlt, folgt die Zwangsvollstreckung.

Wann lehnt das BfJ das Vollstreckungshilfeersuchen ab?
Das BfJ wird die Vollstreckung verweigern, wenn sie unzulässig ist. Dies ist u. a. dann der Fall,

wenn das Verfahren in einer für ihn nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde,

wenn der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren nicht über seine Rechte belehrt wurde,

wenn ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland erfolglos Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein.

Kann sich der Betroffene gegen die Vollstreckung wehren?
Ja. Stellt das BfJ nach erster Prüfung des Vollstreckungshilfeersuchens keine Zulässigkeitshindernisse fest, wird dem Betroffenen eine zweiwöchige Anhörungsfrist eingeräumt. Auch gegen den Bewilligungsbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Im Rahmen dieser Anhörung kann der Betroffene geeignete Nachweise (z.B. Einspruchsschreiben) vorlegen, aus denen sich ergibt, dass eine Vollstreckung nicht zulässig wäre.

Werden auch Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern vollstreckt?
Nein.

Kann rückwirkend vollstreckt werden?
Ja. Maßgebend ist das Ausstellungsdatum des ausländischen Bußgeldbescheides. Bescheide, die ab 28. Oktober 2010 erlassen werden, kommen also auch dann zur Vollstreckung, wenn die zugrunde liegende Tat viele Monate vorher begangen wurde.

Was droht bei Wiedereinreise ins Tatortland?
Im Tatortland bleiben rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen weiterhin vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.


Weitere Hinweise zu diesem Thema gibt es vom ADAC unter www.adac.de/Auslandsbussgeld. Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckungspraxis in Deutschland kommen wird, ist derzeit ungewiss. Das aufwändige Verfahren und die Tatsache, dass der Vollstreckungserlös im Vollstreckungsstaat (Deutschland) bleibt, könnten dem entgegenstehen. Im Zweifel rät der ADAC Betroffenen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Artikel "EU-weite Bussgeldvollstreckung" versenden
« Zurück

EU-weite Bussgeldvollstreckung
Ab Mitte November wird, mit einiger Verzögerung, die EU-weit...
EU-weiter Auto-Preisvergleich lohnt nach wie vor
Preisvergleiche lohnen. Beim Autokauf erst recht; und das ni...
ADAC sieht EU-weite E10-Einführung 2012 als ausreichend
Der ADAC sieht derzeit keine Notwendigkeit, Ottokraftstoff m...
Datenschutzerklärung| Impressum| Cookie-Banner anzeigen| Kontakt| AGB| Info | backlink| mastodon| mastodon| Twitter|
Rubriken
ordnerspacerTopnews englishspacer
ordnerspacerTopnewsspacer
ordnerspacerAuto-News & Auto-Testsspacer
ordnerspacerHersteller-Newsspacer
ordnerspacerWirtschaft-Newsspacer
ordnerspacerZulieferer-Newsspacer
ordnerspacerAutomobil-Messenspacer
ordnerexpspacerService & Ratgeberspacer
ordnerspacerTechnik & Designspacer
ordnerspacerTuningspacer
ordnerspacerKostenlos inserierenspacer
ordnerspacerMotorsportspacer
ordnerspacerOldtimer & Raritätenspacer
ordnerspacerWomen's Loungespacer
ordnerspacerDatenschutzspacer
Aktionen
FavoritenZu Favoriten
WeiterempfehlenWeiterempfehlen
KontaktKontakt
Linken Sie zu uns Linken Sie zu uns
Werden Sie MitgliedWerden Sie jetzt Mitglied
RSS 2.0RSS 2.0 (Topnews)
RSS 2.0RSS 2.0 (Reisen)
Suche


Member-Bereich
Login:

Ihre Email-Adresse:

Ihr Passwort:



Passwort vergessen?

Forum
forumüber Reisen diskutieren