Montag, 2. April 2012 Alkoholtester in Frankreich
Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Die französische Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen, bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.