Samstag, 10. Februar 2007 Vorsicht beim Chip-Tuning TÜV-Abnahme ist Pflicht
Seriöses Tuning erspart Ärger und man kann damit dem schlechtesten Fall, der Stilllegung des getunten Fahrzeugs vorbeugen. Eine Leistungsteigerung des Motors, auch wenn es sich nur um "Chip-Tuning" handelt, muss unverzüglich von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen werden. Dies ist notwendig da nach dem Eingriff die Betriebserlaubnis erloschen ist. Selbst ein vielfach abgegebenes Gutachten der Tuningfirma ändert nichts an diesem Umstand.