Freitag, 13. April 2007 Chip-Tuning nur mit Gutachten
Wer in sein Auto einen leistungssteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik einbaut ("Chip-Tuning"), muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und bestätigen lassen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, meldet der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.3.2006.