Samstag, 12. Dezember 2009 Mietwagen sind nicht automatisch winterbereift
Im Winter brauchen auch Mietwagen eine die für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignete Bereifung. Die Verantwortung dafür trägt der Mieter des Fahrzeugs. Trotz Vollkaskoschutz könnten auf den Mieter hohe Forderungen zukommen, wenn es bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall käme, warnt der ADAC.