Der Personalvorstand der Volkswagen AG, Dr. Horst Neumann, betonte: "Die in der Charta verankerte Beteiligung der Arbeitnehmervertreter durch Unterrichtungs-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte erfordert Kompetenz und Engagement. Partizipation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind zwei Seiten derselben Medaille." Der Präsident des Internationalen Metallgewerkschaftsbunds und Erster Vorsitzender der IG Metall, Berthold Huber, bekräftigte: "Die Charta soll die weltweiten Standards der Arbeitsbeziehungen an allen Standorten verbessern. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Zukunft der Arbeitsbeziehungen verhandeln, zeigt dies, wie wichtig beide Parteien dieses Thema nehmen. Die Charta ist Ausdruck der besonderen Mitbestimmungskultur bei Volkswagen, eine Mitbestimmungskultur die Volkswagen erfolgreich gemacht hat."
Die Charta der Arbeitsbeziehungen verankert die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen für folgende Bereiche: Personelles und Soziales, Arbeitsorganisation, Vergütungssysteme, Information und Kommunikation, Aus- und Weiterbildung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Controlling sowie Soziale und Ökologische Nachhaltigkeit. Unterschieden werden dabei drei Stufen der Beteiligung: sie reichen vom Anspruch auf Unterrichtung durch das Unternehmen über das Recht auf Konsultation bis zur Mitbestimmung. Die konkrete Umsetzung der Richtlinie erfolgt an den einzelnen Standorten in Vereinbarungen zwischen Werkmanagement und Arbeitnehmervertretern. Die Charta sieht zusätzlich vor, dass einmal pro Jahr Standortsymposium stattfinden, in deren Rahmen Management und Arbeitnehmervertreter über die Entwicklung des Standortes für den jeweiligen Planungszeitraum und insbesondere die Beschäftigungsperspektiven beraten. Konzernbetriebsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft.
Den weltweiten Arbeitnehmervertretungen wird außerdem eingeräumt, dass mindestens einmal im Jahr eine Belegschaftsversammlung stattfindet, in der die Geschäftsleitung die Belegschaft über die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung des Standortes, sowie über die Entwicklungen im Personal- und Sozialwesen informiert. Mit der Charta der Arbeitsbeziehungen knüpft der Volkswagen Konzern an bestehende internationale Vereinbarungen an. Bereits 2002 einigte sich der Weltkonzernbetriebsrat mit dem Konzernvorstand und dem Internationalen Metallgewerkschaftsbund auf die Sozialcharta. Sie dokumentiert die grundlegenden sozialen Prinzipien und Rechte für alle Konzernstandorte, die Ausdruck des Selbstverständnisses der Unternehmenspolitik von Volkswagen sind. 2004 bekannte sich der Volkswagen Konzern außerdem zu einer einheitlichen und nachhaltigen Arbeitsschutzpolitik. Vertraglich geregelt ist seitdem, dass der Konzern bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Automobilen die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufrieden der Belegschaften an den weltweiten Standorten erhält und fördert.
Mit der Vereinbarung zur Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen im Jahr 2006 hat der Weltkonzernbetriebsrat mit dem Unternehmen einen weiteren Meilenstein gesetzt. Seitdem orientieren sich auch die Produktionsprozesse und Arbeitsverhältnisse der Lieferanten von Volkswagen an globalen Mindeststandards. Maßstab sind die Standards, die Volkswagen auch an seinen eigenen Standorten praktiziert. (auto-reporter.net/P. H.)
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