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Hersteller-News: Volkswagen

Mittwoch, 16. Dezember 2015 VW: Kunden werden informiert, Umsetzung beginnt

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Der Volkswagen Konzern hat dem KBA die konkreten technischen Maßnahmen für die betroffenen EA189-Motoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum vorgestellt. Nach intensiven Prüfungen hat das KBA alle Maßnahmen vollumfänglich bestätigt. Damit stehen für alle betroffenen Fahrzeuge die Abhilfemaßnahmen fest. Die Fahrzeughalter werden nun kurzfristig über die nächsten Schritte informiert. Um eine schnelle Abarbeitung zu gewährleisten, beginnt Volkswagen mit der Umsetzung gleich zu Beginn des Jahres 2016.

 

Kundenfreundliche Lösungen waren bei der Erarbeitung der technischen Maßnahmen ein wichtiger Aspekt. Für die betroffenen EA189-Dieselmotoren sehen die Maßnahmen wie folgt aus:
• Die 1,2- und 2,0-Liter-Aggregate bekommen ein Software-Update. Die reine Arbeitszeit wird knapp eine halbe Stunde betragen.

• Die 1,6-Liter Aggregate bekommen ebenfalls ein Software-Update. Zusätzlich wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sogenannter Strömungsgleichrichter befestigt. Die Umsetzung wird weniger als eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Diese Maßnahmen gelten für Europa (EU 28-Märkte). Nach der Umsetzung erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen Abgasnormen, mit dem Ziel, dies ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen zu erreichen.

Unsere Kunden in Deutschland werden unverzüglich darüber informiert, sobald das KBA die Adressen zur Verfügung gestellt hat.

In einem ersten Brief werden die betroffenen Fahrzeughalter darüber in Kenntnis gesetzt, dass für ihren Pkw eine Rückrufmaßnahme vorgesehen ist. Dabei werden die Kunden auch gebeten, eine weitere schriftliche Information abzuwarten, bevor sie aktiv Kontakt zu einem Volkswagen Partnerbetrieb aufnehmen. In einem zweiten Schreiben wird Volkswagen die betroffenen Kunden frühzeitig darum bitten, einen Termin zur Umsetzung der technischen Lösungen mit einem frei zu wählenden Partnerbetrieb zu vereinbaren.

Es ist vorgesehen, dass alle betroffenen Fahrzeuge in mehreren Wellen zur Umsetzung der technischen Lösungen in die Partnerbetriebe gerufen werden. Ab erstem Quartal 2016 sollen bei den betroffenen 2,0-Liter-Motoren die technischen Maßnahmen umgesetzt werden. Voraussichtlich zum Ende des 2. Quartals des kommenden Jahres werden diese bei den betroffenen 1,2- Liter-Motoren vorgenommen. Ab 3. Quartal 2016, und damit zum Abschluss des Rückrufs, erfolgt die Umsetzung bei den betroffenen Fahrzeugen mit 1,6-Liter-Motor.

Bei der Durchführung der technischen Maßnahmen ist das Ziel der Volkswagen AG, etwaige Nachteile für die Kunden, wie beispielsweise mögliche Mobilitätseinschränkungen, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sichert die Marke Volkswagen allen Kunden im Bedarfsfall eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität zu.

Die Volkswagen AG verzichtet ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Zuwarten entstehen Volkswagen-Kunden daher keine Nachteile. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Kunden die Durchführung der diesbezüglich erforderlichen technischen Maßnahme an Ihrem Fahrzeug bis zum oben genannten Zeitpunkt abwarten können.

Fest steht: Die Fahrzeuge sind weiterhin technisch sicher und fahrbereit und können deshalb uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden.

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