Donnerstag, 18. Mai 2017 VW erhält abschliessende Genehmigung für 3.0-TDI
Die Volkswagen AG und die Volkswagen Group of America, Inc. (im Folgenden Volkswagen) haben heute bekanntgegeben, dass Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California die abschließende Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung erteilt hat, die zwischen Volkswagen und privaten Klägern zur Beilegung noch offener zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit etwa 78.000 betroffenen Fahrzeugen mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren in den USA getroffen wurde. Die privaten Kläger wurden in dem Verfahren von einem gerichtlich bestellten, sogenannten Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee, PSC) vertreten.