Donnerstag, 10. Juni 2010 Befristete Steuerbefreiung für Diesel erst wieder ab 2011
Deutschland: Bei vielen Autokäufern von Dieselfahrzeugen herrscht Unsicherheit über die fällige Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt besonders für die Frage, ab wann die inzwischen ausgesetzte frühere Steuerbefreiung beantragt werden kann. Der ARCD fragte beim Bundesfinanzministerium wegen der derzeit gültigen Gesetzeslage nach. Danach wird jeder ab dem 3. Juni 2010 neu zugelassene Euro6-Diesel-Pkw nach den in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Angaben zu den CO2-Emissionen und zum Hubraum besteuert.