Montag, 29. September 2008 Gericht lehnt Volkswagen-Satzung ab
Das Registergericht Braunschweig hat es abgelehnt, die vom Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschlossene Satzungsänderung in das Handelsregister einzutragen. Das Kontrollgremium des Volkswagen-Konzerns hatte in seiner Sitzung am 12. September 2008 einem Antrag von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff zugestimmt, durch den nur das Entsenderecht und das Höchststimmrecht in der Satzung gestrichen werden, die Sperrminorität von 20 Prozent dagegen unangetastet bleiben sollte.