Samstag, 15. April 2006 Service: Was beim grenzüberschreitenden Fahrzeugverkauf zu beachten ist
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens kommt es nicht selten vor, dass der Käufer seiner Pflicht zur Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs nicht nachkommt. Als Folge daraus muss der Verkäufer weiterhin die Kraftfahrzeugsteuer und unter Umständen auch die Versicherung bezahlen. Auch die in vielen Kaufverträgen vorhandene Klausel, dass der Neubesitzer dazu verpflichtet sei, die Ummeldung innerhalb von drei Tagen vorzunehmen, helfe wenig, erklärte Autorola, die Internetplattform für den professionellen Gebrauchtwagenhandel. Bei Verstoß gegen die Vereinbarung hilft nur die privatrechtliche Klage, die den Verkäufer aber nicht von seinen Zahlungspflichten entbindet.