Samstag, 13. Oktober 2007 Urteil: Geringer Mehrverbrauch ist kein Sachmangel
Autofahrer haben nicht das Recht einen Neuwagen zurückzugeben, wenn er geringfügig mehr Treibstoff verbraucht, als vom Hersteller angegeben wurde.
Samstag, 13. Oktober 2007 Urteil: Geringer Mehrverbrauch ist kein SachmangelAutofahrer haben nicht das Recht einen Neuwagen zurückzugeben, wenn er geringfügig mehr Treibstoff verbraucht, als vom Hersteller angegeben wurde. |
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe berechtige eine Überschreitung um weniger als zehn Prozent nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. (Az.: VIII ZR 19/05). |
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