Freitag, 29. Februar 2008 Gebrauchtwagenkaufvertrag vom Käufer gilt
Deutschland: Bringt der Käufer eines Gebrauchtwagens selbst einen vorformulierten Kaufvertrag mit, kann er ihn wegen angeblich unzulässiger Passagen darin nach der Unterzeichnung das Geschäft später nicht einfach gegen den Willen des Verkäufers für unrechtmässig erklären. So hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Fall entschieden (Az. 5 U 289/07).