Mittwoch, 29. Juli 2009 Neuwagenkauf im Ausland
Der Kauf eines Neuwagens im EU-Ausland ist einfacher geworden. Ab sofort ist nämlich jeder Kfz-Hersteller verpflichtet, für alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der der EU geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedsstaat der EU zugelassen werden darf.