Viele Händler haben sich bereits auf den Re-Import von EU-Fahrzeugen spezialisiert und nehmen dem Käufer die Formalitäten im Ausland ab. "Die meisten Re-Importe werden in Deutschland nicht über Vertragshändler gekauft, sondern über freie Händler", erklärt Hans-Jochen Fink, Geschäftsführer von AutoTopdeal. "Käufer sollten unbedingt auf die Seriosität des Vertragspartners achten, niemals Vorkasse leisten und alle vorgelegten Dokumente sorgfältig prüfen, damit sich das vermeintliche Topangebot nicht ins Gegenteil verkehrt."
Verschiedene Extras in Europa
Andere Länder, andere Sitten - das gilt auch für die serienmäßige Ausstattung der Fahrzeuge, die nicht in allen Ländern identisch ist. Häufig findet man bei Re-Importen Ausstattungen, die in Deutschland nicht im Angebot sind oder nur gegen Aufpreis geliefert werden. "Bei der Berechnung des Preisvorteils dürfen die Ausstattungsdetails keinesfalls außer Acht gelassen werden", so Fink. "Käufer sollten die Basisausstattung genau vergleichen und sich alle Details lückenlos vom Anbieter dokumentieren lassen. Vor allem sicherheitsrelevante Extras wie ESP und Airbags haben volle Aufmerksamkeit verdient. Eine spätere Nachrüstung entsprechend der deutschen StVZO kann teuer werden."
Vorsicht, Garantiefalle!
Egal, wo ein Auto innerhalb der EU gekauft wird, im Garantiefall ist es rechtlich dem in Deutschland erworbenen Fahrzeug gleichgestellt. Voraussetzung: Das Serviceheft muss vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt sein. "Anders als in Deutschland beginnt die Werksgarantie im Ausland häufig beim Verkauf an den Zwischenhändler und nicht bei der Erstzulassung. Hat das Auto lange auf dem Hof gestanden, geht Garantiezeit verloren", gibt Fink zu bedenken. Von der Herstellergarantie ist die Gewährleistungspflicht des ausländischen Verkäufers zu unterscheiden, die nur für das jeweilige Land gilt. "Reparaturleistungen, die unter die Gewährleistungspflicht fallen, muss der Käufer direkt beim Verkäufer im Ausland einfordern. Dies kann sich angesichts der Entfernung, der fremden Sprache und des fremden Rechtssystems sehr schwierig gestalten", so Fink.
Papiere und Abgasnormen
Für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens sind für Re-Importe einige Nachweise, Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich. Dabei müssen die üblichen Fahrzeugpapiere und die Rechnung unbedingt im Original vorliegen, da deutsche Zulassungsstellen und der TÜV keine Kopien akzeptieren. Jeder europäische Händler ist zudem verpflichtet, ein Certificate of Conformity mitzuliefern. "In der so genannten EU-Übereinstimmungserklärung ist neben allen Fahrzeugdaten auch die im Ausland vergebene Abgasnorm vermerkt", so Fink. "Hier sollten Käufer rechtzeitig kontrollieren, ob die eingestufte Abgasnorm auch den deutschen Bestimmungen entspricht. Denn häufig sind Re-Importe trotz besserer Werte beispielsweise nur nach Euro 3 eingestuft. Hier sollte auf die D-Norm umgeschlüsselt werden, um nicht auf steuerliche Vergünstigungen zu verzichten."
Warum in die Ferne schweifen?
Trotz aller Hindernisse sind Re-Importe derzeit wohl die preiswerteste Möglichkeit, an ein neues Auto zu gelangen. Das könnte sich allerdings schon im Laufe des Jahres ändern: "Nach dem Ende der Abwrackprämie purzeln in Deutschland die Preise. Für die Kunden eine gute Möglichkeit, im eigenen Land ein Schnäppchen zu schlagen", so Fink. Vor allem auf Online-Portalen, die auf Rückwärts-Auktionen basieren, lassen sich gute Preise erzielen. Bei AutoTopdeal etwa kann man kostenlos ein Gesuch für sein Wunschauto abgeben und erhält in kürzester Zeit maßgeschneiderte Angebote von lizenzierten Händlern - und das ganz einfach, ohne die Risiken und den Aufwand eines Re-Imports.
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