Dienstag, 23. März 2010 Wer zahlt, wenn der neue Alte streikt
Laut Gesetz muss ein Händler mindestens zwölf Monate lang für Mängel an einem Gebrauchtwagen gerade stehen. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die Abgrenzung zwischen einem Mangel und normalem Verschleiß schwierig ist. Für den Mangel haftet der Händler, für natürlichen Verschleiß muss der Kunde aus eigener Tasche bezahlen. Mit seiner auf dem Dritten Deutschen Autorechtstag in Königswinter vorgestellten „Leitlinie zur Sachmängelhaftung“ möchte der ADAC dazu beitragen, dass Gutachter und Gerichte Streitfälle zur Sachmängelhaftung künftig besser beurteilen können.