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Mittwoch, 16. Juni 2010 Wer haftet bei der Probefahrt?

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Um Ärger zu vermeiden am besten vor der Probefahrt die Versicherungsfrage klären. Foto: BdV/News-Reporter.NETUm Ärger zu vermeiden am besten vor der Probefahrt die Versicherungsfrage klären. Foto: BdV/News-Reporter.NET

Wer den Sommer mit einem neuen fahrbaren Untersatz beginnen will, sollte beim Autokauf einige prinzipielle Voraussetzungen beachten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Seien Sie vorsichtig bei der Probefahrt. Ist der Wagen nicht vollkaskoversichert, kann es teuer werden, wenn es Beulen gibt.“

 

Findet die Probefahrt bei einem Händler statt, ist das Fahrzeug meistens vollkaskoversichert. Damit besteht für den Testfahrer keine Gefahr, dass er für einen Schaden am Auto haften muss. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Bei Privatverkäufen gibt es einige Besonderheiten bei der Probefahrt: Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich den Fremdschaden. Kratzer oder Beulen am Testwagen sind ein Fall für die Vollkasko – so es sie denn gibt. Für die mögliche Selbstbeteiligung und Höherstufung ist allerdings der Probefahrer verantwortlich. Lilo Blunck: „Das allein kann schon ein teures Vergnügen werden.“ Noch teurer wird’s, wenn keine Vollkasko besteht: Dann zahlt der Kaufinteressent den gesamten Schaden am Testfahrzeug selbst!

Mit dem Kauf von Privat übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung automatisch mit. Er kann sie sogar weiterführen. Lilo Blunk: „Aber Achtung: Vor der Ummeldung mmer erst prüfen, ob es nicht bessere Angebote gibt.“ Wer einen anderen Versicherer bevorzugt, besorgt sich dessen elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die Zulassungsstelle erledigt dann den Rest. Die alte Police wird deaktiviert und der neue Vertrag beginnt nahtlos. (News-Reporer.NET/um)

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