Freitag, 11. Juni 2010 Leasing wird in Deutschland transparenter
Am heutigen Freitag tritt das neue Verbraucherkreditrecht in Kraft. Der ADAC informiert über die Neuregelung, die viele verbraucherfreundliche Änderungen umfasst. So soll etwa für Streitigkeiten über Verbraucherkredite eine außergerichtliche Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Zudem gelten die Informationspflichten für Kredite künftig auch für Leasingverträge. Das bedeutet, Leasingfirmen müssen ihre Kunden künftig über die Zusatzkosten dieser Finanzierungsform informieren. Bisher mussten bei Darlehensverträgen nur der effektive Jahreszins und der Bruttodarlehensbetrag ausgewiesen werden. In Leasingverträgen konnten so die tatsächlichen Finanzierungskosten verschleiert werden.